
In Deutschland wird neuerdings eine Flußkreuzfahrt angeboten, die man zusammen mit
seinem vierbeinigen Kamerad unternehmen kann. Zum Ende der Saison 2009 wurden für
die MS Rigoletto auf Rhein und Mosel zwei Kreuzfahrten ausgearbeitet, bei der es
in den komfortablen Kabinen auch schöne Hundeplätzchen gibt. Auch auf dem Außendeck
soll ein spezieller Hundebereich eingerichtet sein, wo der Hund seinem Geschäft nachkommen
kann. Die Anlegezeiten wurden dabei so geplant, dass nachts max. 7 Stunden gefahren
werden und bei Tag werden mehrere Stopps in verschiedenen Orten eingelegt. So kann
man oft zu einem Spaziergang von Bord und Land und Leute kennenlernen. An Bord sind
die Hunde allerdings angeleint zu führen, sonst wäre das Durcheinander sicher auch
zu groß. In den meisten Räumlichkeiten kann man den Hund mitnehmen, außer im Speiserestaurant.
Auch werden Wasser-
Der Hund meint es mit seinem Herrchen gut, wenn er ihn beispielsweise über das Gesicht leckt. Er will so seine Zuneigung zeigen oder auch manchmal seine Unterwerfung gegenüber dem Herrchen. Man sollte aber unter hygienischen Gesichtspunkten bedenken, wo der Hund mit seiner Zunge überall entlangschleckt. Sowohl sein eigener Körper wird damit gereinigt, aber auch andere Hunde werden beleckt und auch sonst so Manches auf der Strasse, was der Hund interessant riechend findet. Man sollte ihn aber für diesen Liebesbeweis nicht bestrafen, sondern ihn nur entschlossen davon abhalten, seine Liebe in dieser Art zu äußern. Dass der Vierbeiner besonders gern im Gesicht des Menschen leckt, liegt in seiner biologischen Entwicklung. Um den Nachwuchs zu füttern, erbrechen Hundemütter mitunter die Nahrung, und die Welpen können diesen Vorgang fördern indem sie am Maul der Mutter lecken. In diesem Sinne sind Zuneigungsbeweise und bitten um Nahrung in der Leckgeste vereint.
Dem Hund ist der Jagd-
Wenn man sich einen Hund anschaffen möchte , sollte man vorher seinen Mietvertrag sorgfältig lesen. Eindeutige Rechtsvorschriften über das Halten von Hunden gibt es wahrscheinlich leider nicht, trotzdem sollte man sich im Vorfeld mit dem Vermieter verständigen und /oder keinen Vertrag mit Hundeverbot unterschreiben. Grundsätzlich hat der Mensch ja das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und dazu gehört wohl auch das Halten eines Hundes, auch wenn im Mietvertrag vereinbart ist, daß die Genehmigung des Vermieters vorliegen muß. Dennoch: Der Hund muß ordentliche Manieren haben und darf die Mitmieter oder den Vermieter hinsichtlich Ruhestörung und Hygienethemen nicht konkret belästigen, denn dann könnte der Tatbestand des vertragswidrigen Gebrauchs der Mietwohnung vorliegen. In Einzelfällen mußte wohl auch schon der Nachweis erbracht werden, daß es sich um unzumutbare Belästigungen für die anderen Mitbewohner handelt. Trotzdem ist ein Rechtsstreit immer mit Ärger, Zeit und Geld verbunden, deshalb ist eine Verständigung im Vorfeld mit dem Vermieter wohl die klügste Lösung.

